Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB», gelten für sämtliche Bestellungen, Kaufverträge und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Röllin Racing GmbH, nachfolgend «Röllin Racing», und ihren Kundinnen und Kunden.
Sie gelten insbesondere für Bestellungen über den Onlineshop roellin-racing-shop.ch sowie für Bestellungen, die per E-Mail, Telefon, Kontaktformular, Nachricht oder auf Grundlage einer individuellen Offerte erfolgen.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nur anerkannt, wenn Röllin Racing diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Anbieter und Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Röllin Racing GmbH
Knonauerstrasse 52b
6330 Cham
Schweiz
E-Mail: info@roellin-racing-shop.ch
3. Angebot und Vertragsabschluss
Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung.
Mit dem Absenden einer Bestellung gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb aufgeführten Produkte ab.
Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, sobald Röllin Racing die Bestellung ausdrücklich bestätigt, eine individuelle Auftragsbestätigung versendet oder die Ware versendet.
Bei Produkten mit individuell zu berechnenden Versandkosten, Spezialanfertigungen oder Sonderbestellungen kommt der Vertrag erst zustande, nachdem sämtliche Kosten mitgeteilt und von der Kundin oder dem Kunden bestätigt wurden.
Röllin Racing kann Bestellungen insbesondere bei offensichtlichen Preisfehlern, fehlender Lieferbarkeit, unvollständigen Angaben oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ablehnen.
4. Produktinformationen und Abbildungen
Röllin Racing bemüht sich um vollständige und korrekte Produktinformationen. Geringfügige Abweichungen bei Farbe, Oberfläche, Struktur, Gewicht, Form oder Ausführung bleiben jedoch vorbehalten, soweit sie produktionsbedingt, technisch notwendig oder für handgefertigte Produkte üblich sind.
Produktbilder dienen der Veranschaulichung. Je nach Bildschirmdarstellung, Produktionsserie und Material können Farben und Oberflächen vom gelieferten Produkt abweichen.
Angaben zu Gewicht, Gewichtsersparnis, Abmessungen und Passgenauigkeit sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5. GFK-, Carbon- und Motorsportteile
Viele der angebotenen GFK- und Carbonteile werden in Kleinserie oder von Hand hergestellt. Leichte Abweichungen in Oberfläche, Materialstärke, Kanten, Bohrungen und Konturen sind bei solchen Bauteilen möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern die bestimmungsgemässe Verwendung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
GFK- und Carbonteile werden grundsätzlich unlackiert und, sofern in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben, ohne fertig ausgeführte Befestigungspunkte geliefert.
Vor dem Lackieren, Bohren, Schleifen, Verkleben oder anderweitigen Verändern muss das Produkt vollständig am Fahrzeug angepasst und auf Passform, Ausführung und Vollständigkeit geprüft werden.
Anpassungsarbeiten gehören bei vielen Karosserie-, Leichtbau- und Motorsportteilen zum üblichen Montageprozess. Ein erforderlicher Anpassungsaufwand stellt für sich allein keinen Produktmangel dar, sofern in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine montagefertige Ausführung zugesichert wurde.
6. Fahrzeugkompatibilität
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Bestellung die Kompatibilität mit dem eigenen Fahrzeug zu prüfen. Dazu gehören insbesondere Modell, Karosserieform, Baujahr, Facelift oder Vorfacelift, Radstand und bereits vorhandene Umbauten.
Bei Unsicherheit soll vor der Bestellung Kontakt mit Röllin Racing aufgenommen werden.
Eine in der Produktbeschreibung genannte Fahrzeugzuordnung setzt grundsätzlich ein Fahrzeug im serienmässigen Zustand voraus. Bei Unfallfahrzeugen, früheren Reparaturen, Karosserieabweichungen oder bestehenden Umbauten kann zusätzlicher Anpassungsaufwand entstehen.
7. Zulassung und Verwendung im Strassenverkehr
Ob ein Produkt im öffentlichen Strassenverkehr verwendet werden darf, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt, dem Fahrzeug, der Montage, den vorhandenen Unterlagen und den Anforderungen der zuständigen Behörde.
Mitgelieferte Materialnachweise, Bestätigungen oder Gutachten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bezeichnet. Ein Materialnachweis ist nicht automatisch mit einer garantierten Eintragbarkeit gleichzusetzen.
Die definitive Beurteilung und Abnahme erfolgt durch das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt oder eine andere zuständige Prüfstelle.
Sofern Röllin Racing nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesichert hat, besteht keine Garantie, dass ein Produkt ohne weitere Prüfungen, Auflagen oder Anpassungen für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen wird.
Produkte, die ausdrücklich als Motorsportartikel, Rennsportartikel oder nicht für den Strassenverkehr zugelassen bezeichnet werden, dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen verwendet werden.
8. Preise
Alle Preise werden in Schweizer Franken angegeben.
Massgebend ist der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte oder in einer individuellen Offerte bestätigte Preis. Offensichtliche Schreib-, Darstellungs- und Berechnungsfehler bleiben vorbehalten.
Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Montage-, Anpassungs-, Lackierungs-, Prüf- und Zulassungskosten sind nur im Produktpreis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.
Allfällige Gutscheine und Rabatte sind nicht kumulierbar, sofern nichts anderes angegeben ist.
9. Versandkosten
Die Versandkosten innerhalb der Schweiz sind inkl.
Eine Selbstabholung ist nur nach vorgängiger Vereinbarung möglich.
10. Zahlungsbedingungen
Die verfügbaren Zahlungsarten werden während des Bestellvorgangs angezeigt oder in der jeweiligen Offerte festgehalten.
Röllin Racing kann einzelne Zahlungsarten von einer Bonitätsprüfung, dem Bestellwert, dem Lieferort oder der Art des Produkts abhängig machen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Rechnungsbetrag im Voraus geschuldet. Dies gilt insbesondere für Spezialanfertigungen, Sonderbestellungen und Produkte, die erst nach Bestellung produziert oder beim Hersteller beschafft werden.
Bei Banküberweisung beginnt die Bearbeitung der Bestellung nach Zahlungseingang.
Bei Zahlungsverzug kann Röllin Racing die Bearbeitung oder Auslieferung aussetzen. Gesetzliche Verzugszinsen und notwendige Inkassokosten bleiben vorbehalten.
11. Spezialanfertigungen und Sonderbestellungen
Als Spezialanfertigungen und Sonderbestellungen gelten insbesondere Produkte, die:
- speziell für eine Bestellung produziert werden;
- nach Kundenspezifikation hergestellt oder verändert werden;
- in einer besonderen Material-, Farb- oder Ausführungsvariante bestellt werden;
- eigens bei einem Hersteller oder Lieferanten beschafft werden;
- üblicherweise nicht bei Röllin Racing an Lager geführt werden.
Nach Bestätigung der Bestellung und Beginn der Beschaffung oder Produktion kann eine solche Bestellung grundsätzlich nicht mehr storniert werden.
Stimmt Röllin Racing ausnahmsweise einer Stornierung zu, können bereits entstandene Kosten, Anzahlungen des Herstellers, Transportkosten und nicht mehr rückgängig zu machende Aufwendungen in Rechnung gestellt beziehungsweise von einer Rückzahlung abgezogen werden.
12. Lieferung und Lieferzeiten
Angegebene Produktions- und Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurde.
Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich nach Vertragsabschluss, Eingang sämtlicher erforderlicher Angaben und vollständigem Zahlungseingang.
Verzögerungen können insbesondere durch Herstellung, Materialverfügbarkeit, Zulieferer, internationale Transporte, Zollabfertigung, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
Röllin Racing informiert die Kundin oder den Kunden über wesentliche bekannte Verzögerungen.
Eine geringfügige Überschreitung einer unverbindlichen Lieferzeit berechtigt nicht automatisch zum Vertragsrücktritt. Bei einer erheblichen Verzögerung ist Röllin Racing zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für die Kundin oder den Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten werden nur berechnet, wenn dies vorher vereinbart wurde.
13. Warenannahme und Transportschäden
Die Lieferung ist bei Erhalt auf sichtbare Beschädigungen und Vollständigkeit zu prüfen.
Sichtbare Schäden an Verpackung oder Ware sollen nach Möglichkeit unmittelbar beim Transportunternehmen vermerkt und fotografisch dokumentiert werden.
Transportschäden, Falschlieferungen oder fehlende Teile sind Röllin Racing möglichst rasch unter Angabe der Bestellnummer und mit aussagekräftigen Fotos zu melden.
Die Annahme einer beschädigten Sendung ohne Vorbehalt kann die Abklärung gegenüber dem Transportunternehmen erschweren. Gesetzliche Ansprüche wegen eines Mangels werden dadurch jedoch nicht automatisch ausgeschlossen.
Die Originalverpackung ist bis zur Klärung aufzubewahren.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der betreffenden Bestellung Eigentum der Röllin Racing GmbH.
Röllin Racing ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt in das zuständige Register eintragen zu lassen.
15. Montage
Die Montage von Karosserie-, Aerodynamik-, Leichtbau- und Motorsportteilen muss fachgerecht erfolgen.
Sicherheitsrelevante Teile sowie Produkte, die Veränderungen an Karosserie, Rückhaltesystemen, Türen, Fenstern, Aerodynamik oder Fahrzeugstruktur erfordern, sollen durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb montiert werden.
Montage-, Anpassungs-, Lackierungs- und Prüfleistungen eines vermittelten Montagepartners werden grundsätzlich direkt zwischen der Kundin oder dem Kunden und dem jeweiligen Montagepartner vereinbart, sofern Röllin Racing nicht ausdrücklich selbst als Vertragspartner auftritt.
Röllin Racing haftet nicht für Arbeiten unabhängiger Montagepartner.
16. Rückgabe und Umtausch
In der Schweiz besteht bei Onlinekäufen kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht.
Röllin Racing gewährt für reguläre, unbenutzte Lagerartikel freiwillig eine Rückgabemöglichkeit innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt, sofern die Rückgabe vorgängig schriftlich genehmigt wurde.
Voraussetzung ist, dass die Ware:
- vollständig ist;
- nicht montiert, angepasst, gebohrt, geschliffen, lackiert oder anderweitig verändert wurde;
- keine Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweist;
- sich soweit möglich in der unbeschädigten Originalverpackung befindet.
Von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen sind insbesondere:
- Spezialanfertigungen;
- Sonderbestellungen;
- auf Kundenwunsch beschaffte Produkte;
- individuell konfigurierte oder veränderte Produkte;
- bereits montierte, angepasste, bearbeitete oder lackierte Teile;
- digitale Produkte nach erfolgter Bereitstellung;
- Produkte, die aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht erneut verkauft werden können.
Die Kosten und das Risiko der Rücksendung trägt die Kundin oder der Kunde, sofern die Rückgabe nicht auf einer Falschlieferung oder einem von Röllin Racing zu vertretenden Mangel beruht.
Unangekündigte Rücksendungen können zurückgewiesen werden.
Nach Eingang und Prüfung einer genehmigten Rücksendung wird der zu erstattende Betrag über die ursprünglich verwendete Zahlungsart oder per Banküberweisung zurückbezahlt. Ein durch unsachgemässen Umgang entstandener Wertverlust kann abgezogen werden.
17. Gewährleistung und Mängel
Die Kundin oder der Kunde muss die Ware nach Erhalt prüfen und erkennbare Mängel möglichst rasch schriftlich melden.
Die Meldung soll die Bestellnummer, eine Beschreibung des Mangels und aussagekräftige Fotos enthalten.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung, soweit keine zwingende gesetzliche Bestimmung oder ausdrücklich zugesicherte längere Garantie gilt.
Bei einem berechtigten Mangel ist Röllin Racing berechtigt, innerhalb angemessener Frist zunächst eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Ist dies nicht möglich, unzumutbar oder wiederholt erfolglos, bleiben die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rückabwicklung vorbehalten.
Vor einer Rücksendung ist Röllin Racing zu kontaktieren. Kosten für eigenmächtig vorgenommene Reparaturen, Anpassungen oder Ersatzbeschaffungen werden nur übernommen, wenn Röllin Racing diesen vorgängig schriftlich zugestimmt hat.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Beeinträchtigungen infolge von:
- unsachgemässer Montage oder Verwendung;
- fehlender Anpassung oder falscher Fahrzeugzuordnung;
- Veränderungen, Bohrungen, Schleif-, Lackier- oder Klebearbeiten;
- Unfall, äusserer Gewalteinwirkung oder unsachgemässem Transport;
- normalem Verschleiss;
- Motorsport- oder Rennstreckeneinsatz, soweit der Mangel darauf zurückzuführen ist;
- Missachtung von Montage-, Pflege- oder Sicherheitshinweisen;
- Verwendung ausserhalb des vorgesehenen Einsatzzwecks.
Wird ein Produkt trotz erkennbarer Abweichung montiert, bearbeitet oder lackiert, können Ansprüche entfallen, soweit der geltend gemachte Mangel bereits vor der Bearbeitung erkennbar gewesen wäre oder durch die Bearbeitung nicht mehr überprüft werden kann.
Herstellergarantien bestehen unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
18. Haftung
Röllin Racing haftet für unmittelbar verursachte Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Rennveranstaltungskosten, Fahrzeugausfall oder Ansprüche Dritter wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus unsachgemässer Montage, nicht genehmigten Veränderungen, ungeeigneter Verwendung oder Missachtung gesetzlicher Zulassungsvorschriften ist ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Schäden an Leben und körperlicher Unversehrtheit, bleiben vorbehalten.
19. Datenschutz
Personendaten werden gemäss der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.
Zur Bestellabwicklung dürfen die erforderlichen Daten insbesondere an Zahlungsanbieter, Versandunternehmen, Hersteller, Lieferanten und technische Dienstleister weitergegeben werden.
20. Änderungen der AGB
Röllin Racing kann diese AGB jederzeit ändern. Für eine Bestellung gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte oder der Kundin beziehungsweise dem Kunden zugestellte Fassung.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB vollständig oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für geschäftliche Kundinnen und Kunden sowie soweit gesetzlich zulässig ist der Sitz der Röllin Racing GmbH Gerichtsstand.
Bei Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die gesetzlich zwingenden Gerichtsstände vorbehalten.
Stand: Juli 2026